VDSIaktuell

Fachbericht

10

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) Absturzunfälle gehören zu den schwerwiegendsten Arbeitsunfällen und können oft lebensbedrohlich sein. Die richtige Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist daher essenziell für die Sicherheit von Beschäftigten, die in großen Höhen arbeiten. Die VDSI-Information Nr. 03/2024 gibt hierzu praxisnahe Empfehlungen für Unternehmen und Fachkräfte. Von Jürgen Schmidt

ereits bei der Planung von Gebäu den, Anlagen und anderen Ar beitsbereichen müssen spätere In standhaltungs- und Wartungsarbeiten berücksichtigt werden, bei denen eine Absturzgefahr besteht. Technische Maß nahmen sollten frühzeitig eingeplant werden, um ein sicheres Arbeiten in der Höhe ohne zusätzliche Schutzausrüs tung zu ermöglichen. Weiterhin beste hen Absturzgefahren z. B. bei Bauarbei ten, Arbeiten auf Freileitungsmasten, Veranstaltungstechnik, Windenergiean lagen usw., um nur einige zu nennen. B Geeignete Maßnahmen gegen Absturzgefahr Wenn bei der Gefährdungsbeurteilung eine Absturzgefahr festgestellt wird, muss zunächst geprüft werden, ob diese durch geeignete technische und/oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden kann. Kann eine Absturzgefahr auf diesem Weg nicht ausgeschlossen werden, muss die Tätigkeit unter Anwendung von PSAgA sicher durchge führt werden. Zur Gefährdungsbeurtei lung gehört zudem die Erstellung eines Notfall- und Rettungskonzepts, um den Betroffenen zügig aus der hängenden Lage in der PSA zu befreien und ihm weitere gesundheitserhaltende Maßnah men zukommen zu lassen. PSAgA zählt zur PSA Kategorie III. Sind die Voraussetzungen für die Benut-

VDSI aktuell 2.2025

Made with FlippingBook Digital Proposal Maker