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Fachbericht

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zung von PSAgA nicht vollständig er füllt, darf die auszuführende Tätigkeit nicht durchgeführt werden. Andernfalls riskieren Beschäftigte schwerste Verlet zungen bis hin zum Tod.

Die für eine Unterweisung erforderli chen Kenntnisse können bspw. bei eini gen Berufsgenossenschaften oder ande ren Ausbildungsinstitutionen erworben werden. Zum Erhalt der Sachkunde sind regelmäßige Fortbildungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die speziellen Einsatzsituationen von PSAgA. Rettung bei Absturz und aus Behältern und engen Räumen Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss der Arbeitgeber für Tätigkeiten un ter Einsatz von PSAgA ein Notfall- und Rettungskonzept erstellen. Eine prakti sche Rettungsübung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden. Während Tätigkeiten unter Einsatz von PSAgA muss stets qualifiziertes Personal anwesend sein und auf die notwendige Ausrüstung gemäß Rettungskonzept zu greifen können, um im Notfall Rettungs und/oder Erste-Hilfe-Maßnahmen durch führen zu können. Hinweis auf Rettungskonzept reicht nicht Arbeiten mit Absturzgefahr sind gefähr liche Arbeiten und als Alleinarbeit nicht zulässig (DGUV-Regel 112-199). Es reicht nicht aus, im Rettungskon zept pauschal auf die Feuerwehr oder andere Hilfsorganisationen hinzuwei sen. Das Rettungskonzept muss mit den entsprechenden Stellen (z. B. Feuerwehr, THW) abgestimmt und auch vertraglich geregelt werden (DGUV-Regel 112-199 Abs. 6.4).

Info

Weitere Hinweise können der VDSI-Information 01/2022 „PSA-Unterweisungen – Inhalte und Dauer“ entnommen werden.

Auswahl der PSA durch sachkundige Personen

Einsatz- und Arbeitsbereiche sowie die örtlichen Gegebenheiten bestimmen die Wahl der für die Tätigkeit geeigne ten PSAgA. Die Auswahl muss durch eine fach- und sachkundige Person erfolgen. Die Kernaussagen sind in ei ner Betriebsanweisung nachweislich zu beschreiben. Grundlage ist die DGUV Regel 112-198. Mitarbeiter, die Tätigkeiten mit Ab sturzgefährdungen durchführen, müssen körperlich und geistig geeignet, qualifi ziert und unterwiesen sein.

Personen, die andere Personen in der Be nutzung von PSAgA unterweisen, müs sen bestimmte Anforderungen erfüllen. Im DGUV-Grundsatz 312-001 sind diese „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übun gen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ beschrieben.

Sicherer Schutz vor Abstürzen mit persönlicher Schutzausrüstung.

Kontakt Jürgen Schmidt

Leitung Fachbereich Persönliche Schutzausrüstung (PSA) E-Mail: fb-psa@vdsi.de

VDSI aktuell 2.2025

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